Die Landwirtschaftskammern Österreich
Die Landwirtschaftskammern verlangen für die Gemeinschaftsverpflegung eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Eiern sowie Milch und Milchprodukten. Restaurants und Gasthäuser können freiwillig daran teilnehmen. Das Vorbild dafür ist die seit 1996 gesetzliche Kennzeichnung in der Schweiz, die einfach und unbürokratisch funktioniert: Auf Aushangtafeln, elektronischen Anzeigetafeln, Wochen-Menüplänen oder als Beiblatt in der Speisekarte.
Nähere Informationen über die Landwirtschaftskammern finden Sie unter www.lko.at